Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den
Seeschifffahrtsstraßen (3 sm).
Diese Fahrerlaubnis gilt auch für Wassermotorräder (Jetskis).
Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). (Neuregelung ab 17.10.2012)
Ab 2018 wird dieser Sportbootführerschein im Scheckkartenformat ausgestellt.
Alle bisherigen Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig, können aber in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.
► Flyer zum neuen Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter: 16 Jahre
Tauglichkeit: Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber"
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheines oder Führungszeugnisses (Verzicht bei Minderjährigen)
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (seit 01.05.2012 im Antwort-Auswahl-Verfahren) mit einer Navigationsaufgabe.
Folgende Kenntnisse sind nachzuweisen:
Navigation
Seemannschaft
Seeschifffahrtsrecht
Wetterkunde
Fahrzeugführung
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und
angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.