Allgemeines Funkbetriebszeugnis - Long Range Certificate (LRC)
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für
UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Der Besitz eines Sportbootführerscheines ist nicht zwingend erforderlich.
(Macht aber wenig Sinn, außer, es ist geplant, ihn später zu erwerben.)
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (seit 01.10.2011 im Antwort-Auswahl-Verfahren),
der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender
Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung
über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen
Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch
mündlich geprüft.
Kenntnisse aus folgenden Bereichen sind nachzuweisen:
SRC und zusätzlich:
mobiler Seefunkdienst über Satelliten
GMDSS
öffentlicher Seefunkdienstes
englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk
und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C)
unter Bedienung von UKW / GW / KW / Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.