Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis - Short Range Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für
UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter: 15 Jahre
Der Besitz eines Sportbootführerscheines ist nicht zwingend erforderlich.
(Macht aber wenig Sinn, außer, es ist geplant, ihn später zu erwerben.)
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (seit 01.10.2011 im Antwort-Auswahl-Verfahren),
der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des
internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der
Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch
mündlich geprüft.
Kenntnisse aus folgenden Bereichen sind nachzuweisen:
mobiler Seefunkdienst
GMDSS
öffentlicher Seefunkdienst
englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer
Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage,
Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung
einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.