UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle
auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter: 15 Jahre
Der Besitz eines Sportbootführerscheines ist nicht zwingend erforderlich.
(Macht aber wenig Sinn, außer, es ist geplant, ihn später zu erwerben.)
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (seit 01.10.2011 im Antwort-Auswahl-Verfahren)
und der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.
Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
wesentliche Merkmale
Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
Funkstellen
Frequenzen und ihre Nutzung
Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.
Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind an einem Tag möglich.